Tafelschere
Safan
HS 255-4
Tafelschere
Safan
HS 255-4
Fixed price plus VAT
12,200 €
Type of offer
Used
Location
Gütersloh, Germany
MACHINE DATA
- Machine type:
- Tafelschere
- Manufacturer:
- Safan
- Model:
- HS 255-4
- Condition:
- used
PRICE & LOCATION
LISTING DETAILS
- Listing ID:
- A593-7790
- Reference number:
- 1007404
- Update:
- 21.06.2022
DESCRIPTION
Max. cutting length: 2550 mm Max. sheet thickness: 4 mm steel Motorized backgauge up to 1000 mm with fine adjustment via hand wheel Side stop and table extensions cutting length limitation cutting edge lighting knife sharpened Weight approx. 3600 kg
Bwad9p2ll8
Bwad9p2ll8
SELLER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Contact person: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Germany

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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8
Gütersloh, Germany

(dealership location)
used
Max. Length of cut: 2550 mm
Bqjwrgpd3x
Max. Sheet thickness: 4 mm steel
mass: about 3400 kg
Hydraulic guillotine shears Manual backgauge up to 1000 mm using a crank Side stop Cutting length limitation Cutting edge lighting Shear angle adjustment
13
guillotine shears Safan Darley
E9bsbnf
9
Make:SAHINLER
Type:4R HS 25 - 260
Year:2010
incl. digital read out position side rolls over dro
hydraulic operated and drop end
CE-Safety guiders
Conical bending attachment
Specifications
Metric US Standard
Rolling width
B9etu9w3vz
2550 mm
Rolling thickness 3x toproll Ø
10 mm
Rolling thickness 5x toproll Ø
13 mm
Rolling thickness prebending
8 mm
Top Roll Ø
260 mm
Bottom Roll Ø
260 mm
Side roll Ø
200 mm
Number of rolls
4
Rolling speed
1,5 - 6
Number of driven rolls
2
Power
11 kW
Dimensions (Es...
9
Here we offer a HS simulators climate test chamber.
Water cooling
HS-Simulators climate test chamber
Test system for environmental simulation
Technical data:
Electrical power supply
Total power: 20 kW
Power consumption: 40A 380 Volt
Temperature:
Temperature range from -40°C....+180°C
Test room volume:4,08 m³
Bl7cnoi0
width 1,20m, height 1,70m, depth 2,00m
Refrigerant R404A
Type: HS 4 K 40
For you as a buyer for safety the following information!
The following points are carried out on our offer...
5
Remscheid, Germany

(dealership location)
ready for operation (used)
Indramat MAC093A-0-HS-4-C / 110-B-0 / WI520LV Permanent magnet motor SN MAC093-53586, Indramat DG 1604 1250 pulse / REV 220877-56554 ,used, good condition, 100% functional, scope of supply acc. to photos
B0qrxt3ft9
Pressure 1000 t
stroke 500 mm
distance between columns 1100 mm
Distance table/ram, max. stroke up, adjustment up 1050 mm
Table surface area 1000 x 900 mm
pressure of drawing cushion in table t
Die cushion stroke in table mm
Die cushion pressure in ram t
Die cushion stroke in ram mm
Ram surface 1000 x 900 mm
Side window 360 mm
feed down 150 mm/s
feed up 300 mm/s
working feed 8 - 14 mm/s
oil volume 2000 l
Bwk3eby0
power requirement 110,0 kW
Weight 35,00 t
dimensions of the machine ca. 2,35 x 2...
4
Kirchberg an der Jagst

2018
used
Malsch, Germany

(dealership location)
used
min/max. wheel diameter at ratio = 1:10 25 / 600 mm
gear width 0-90 mm
module max. spur toothing 2 - 10
min/max. pitch cone angle 5 - 90 °
tooth length 90 mm
stroke 0 - 100 mm
weight of the machine ca. 5,9 t
total power requirement 7,2 kW
Bsozeabzwh
Top conditio, many accessories.
3
Hausen-Herrnwahlthann, Germany

(dealership location)
1971
used
1
Budapest

good condition (used)
Sorvall SM-24/ SS-34/ SA-600/ SLA-1500/ HB-6/ HS-4 rotors available. For exact pricing please inquire.
Cas2uykvp0
1
Sonsbeck

good condition (used)
1 piece three-phase motor
Tested, function guarantee
Make: EMK
Type: HS 180L - 4
Type: B3
Frequency: 50 Hz / 60 Hz
Bxomdxqyso
Power: 22 KW / 26,4 KW
Voltage: 380-420 V / 440-480 V
Speed: 1470 U / 1760 U
Shaft ø:
Weight: 190 kg
pressure 100 t
distance between columns 770 mm
stroke 400 mm
distance table/ram, stroke up 800 mm
Table area 770 x 900 mm
table height above floor 850 mm
die cushion pressure in table 40 t
die cushion stroke in table 200 mm
die cushion area in table 600 x 600 mm
side window 600 mm
ram surface 770 x 900 mm
speed down 62 mm/s
Etd3ft7
speed up 350 mm/s
working speed 17,5 mm/s
oil volume 700 l
power requirement 42,0 kW
weight 9,0 t
Dimensions (WxDxH) 2,6x 2,0 x 3,8 m
permitted for manual loading...
3
Kirchberg, Germany

(dealership location)
2019
used
2
Capacity 1020 x 2,5 mm (ST37)
Delivery of the upper beam by feet clamping
Biivgbn7vb
High segments in the upper beam
Bending and lower beam are segmented too
RAL 7016 paint
Manufacturing EU
immediately available ex works
Freight costs on request
6
Deitingen, Switzerland

(dealership location)
2004
used
Totaly 3 engines
2 pcs motors.:
DIN EN 60034-1
Type: K21R 200 L6-4 L TWS
9 / 26.9 kW
400 V
19.5 / 49 amps
985 / 1470 U / min
ca. 200 Kg
Year: 04
Wave Pully recording: 55 mm
Pully diameter: 255 mm
X00q0rgee
1 pcs motors.:
DIN EN 60034-1
Type: K21R 225 S6-4 L TWS HW
12 / 34 kW
400 V
26 / 66 amp
982/1475 U / min
ca. 270 Kg
Year: 04
Wave Pully recording: 60 mm
Pully diameter: 255 mm
4
Kirchberg an der Jagst

2018
used
4
Kirchberg an der Jagst

2021
used
4
Kirchberg an der Jagst

2018
used
4
Kirchberg an der Jagst

2015
used
3
Kirchberg an der Jagst

2020
used
4
Berkswell, United Kingdom

(dealership location)
1995
used
One used Haulick + Roos Model RVD25-540HS high speed press.
Year of mfg 1991.
Capacity 25 ton
M32lp
.Bed area 540 mm L-R.
Adjustable stroke: 7 – 40 mm
.Ram adjustment: 50 mm.
Speed: 30 – 800 strokes per minute
Spigot hole in ram: 52 mm diameter.
Main motor 18 KW.
Strip feeder on LH side.
4 x air anti vibratory pad feet
.Weight 4700 kgs
Motorised 440/3/50
Complete with operators control console including IMCO tonnage monitoring.
4
Nikken Cnc 250
Qapij
12
Hergensweiler

2002
excellent (used)
Welding rotary table height adjustable 4 tons load capacity
Complete set with hand and foot remote control
Welding current transmission 600 Ampere
Height tilted min. 870 mm
Height tilted max. 1690 mm
Height horizontal min. 1095 mm
Height horizontal max. 1915 mm
1A condition
there are several turntables of the same type available:
Bq2zkybpc2
Prices depend on age and condition, please ask.
- 2 x TC 2
- 3 x TC 3
- 4 x TC 4
1
Catalog No. : 5998
Type: SMK-50-2550 TS 1
Producer: SAFAN
Made in: 1999
Characteristic:
Pressing force: 50 t
Maximum bending lenght: 2550 mm
Machine height: 2620 mm
Machine length: 2100 mm
Machine width: 1850 mm
Machine weight: 5050 kg
Znae2fg9
6
Technical data:
maximum cutting width: 2550 mm
maximum cutting capacity with steel St40: 4,0 mm
adjustable rip fence: 1000 mm
adjustable cutting gap adjustment
working height: 850 mm
number of hold-downs: 15
motor power: 5,5 kW
dimensions (length x width x height): approx. 3400 x 2200 x 1450 mm
weight: approx. 3,5-to
The seller is not liable for writing or data transmission errors. The machine is in appearance, technique and wear according to the age; used machines are sold without any warrant...
7
Used 2.5-meter press brake from Safan in good working condition
Type: UCK 50 2550
Usm7iz2h
Capacity: 2550 x 50 tons
Electric back gauge
5
Wiefelstede, Germany

(dealership location)
used
Inductive sensor, electronic sensor, proximity switch
-Manufacturer: Pepperl Fuchs, inductive sensor 4 pieces
-Type: NCB10-30GM60-ZO-V1 Part No. 335185
-Price: complete
-Dimension box: 95/120/H45 mm
Iqo0whbh
-Weight: 0.6 kg
8
With bottle conveyor, documentation, spare parts and control cabinet.
Qfy0h
5
Safan shear 2000mm x 4 mm
Electric back gauge
Bwx2pp9
12
Hergensweiler

2001
good condition (used)
Welding rotary table height adjustable 4,5 tons load capacity
2 pieces available
Complete set with hand and foot remote control
Welding current transmission 600 Ampere
Height tilted min. 870 mm
Height tilted max. 1690 mm
Height horizontal min. 1095 mm
Height horizontal max. 1915 mm
1A condition
there are several turntables of the same type available:
Prices depend on age and condition, please ask.
- 2 x TC 2
- 3 x TC 3
2ssg9a
- 2 x TC 4
4
Force: 300 Tonnen
Daylight: 470mm
Gvk8eg
Table: 750x750mm
Ram: 400x400mm
Speed: 100mm/sec.
Strke: 130mm
Requested power: 37 kW
Weight: 6 tons
Height: 2700mm
14
Welding rotary table height adjustable 4 tons load capacity
Bws8kx2kvd
Complete set with hand and foot remote control
Welding current transmission 600 Ampere
Height tilted min. 870 mm
Height tilted max. 1690 mm
Height horizontal min. 1095 mm
Height horizontal max. 1915 mm
1A condition
there are several turntables of the same type available:
Prices depend on age and condition, please ask.
- 2 x TC 2
- 3 x TC 3
- 4 x TC 4
10
Wildeshausen, Germany

(dealership location)
1997
used
10
Bottrop-Grafenwald, Germany

(dealership location)
2022
new
sheet width 3000 mm
plate thickness 4 mm
pre-bending 3 mn
number of rolls 4 Walzen
diameter of upper rolls 200 mm
roll diam. bottom roll 180 mm
Cfunc2j
speed 6,0 m/min
total power requirement 5,5 kW
weight of the machine ca. 4,85 t
dimensions of the machine ca. 4,9 x 1,39 x 1,4 m
Basic equipment:
- Conical bending device
- Swiveling top roller
- Electrically adjustable rear roller
- Conical bending device
- driven top roller
- Pre-bending device
- brake motor
- Safety device emergency leash
-...
6
Current: 55 .... 27 A / 72 .... 41 A
Frequency: 104 ... 511 / 104 ... 511 Hz
Qejs9
Voltage: 240 .... 4000 / 240 .... 400 V
Traces of use: No traces of usage bis Slight traces of usage
Guarantee in months: 12
Power: 14 - 14 / 21 - 21 kW
Cable Length: ca. 3 m
Length: Housing = 433 mm without shaft and encoder
Packaging: originally packed
Rotation Speed: 3000 .... 15.000 rpm
Product condition: New from old Stock
OutsideØ: 199,5 mm
Item No.: DMR 100.AS.4.FHS
4
Korschenbroich, Germany

(dealership location)
1999
used
Tos Tomträn
2 Stück
L800 x B800 x H320 mm
L1.000 x B1.000 x H320 mm
Bpvrkomb2y
weight max. in kg 5 t je Tisch t
engine Siemens Servomotor
15
15
Salzgitter, Germany

(dealership location)
2015
used
14
Regensburg, Germany

(dealership location)
2009
used
Bottrop-Grafenwald, Germany

(dealership location)
2022
new
sheet width 2500 mm
plate thickness 4 mm
pre-bending 3 mn
number of rolls 4 Walzen
diameter of upper rolls 180 mm
roll diam. bottom roll 150 mm
speed 5,0 m/min
total power requirement 5,5 kW
Bzwe77oc
weight of the machine ca. 3,8 t
dimensions of the machine ca. 4,4 x 1,39 x 1,4 m
Basic equipment:
- Conical bending device
- Swiveling top roller
- Electrically adjustable rear roller
- Conical bending device
- driven top roller
- Pre-bending device
- brake motor
- Safety device emergency leash
-...
13
Itterbeck

1990
unexamined (used)
SCHLEICHER Drilling machine for sale!
With this machine you can drill different holes at the same time from different sizes.
The different drills are included.
Cacxpw30t3
13
Frankfurt am Main

2003
excellent (used)
Machine Group: Machining Center - Vertical
Make: MORI SEIKI
type NV 5000 5AX
Year of manufacture: 2003
Control: CNC
Storage location: Frankfurt am Main
Origin: Japan
Delivery time: immediately
Freight basis: ex location
Description:
CNC - Machining Center Vertical
MORI SEIKI - NV 5000 5AX
- 4th/5th axis NIKKEN 5AX-130FA-M
Technical details / accessories / add:
Text Value Unit
x-displacement 1.020 mm
y-way 510 mm
z-way 510 mm
Control MSG 511
main spindle:
max. spindle speed 12,000 min/-1
drive p...
15
Mindelheim

1986
good (used)
Deckel FP5 NC with NC rotary table = 4th axis | from training workshop
Control:
Deckel dialog 4
Traverse paths:
X = 710mm
Y = 600mm
Z = 500mm
Working spindle:
6,300 rpm
9.5 KW at 50% ED
DC motor with 6 gear stages
Tool holder:
SK40
Rotary table:
Diameter = 630mm
Maximum load = 485 kg
T-slot spacing = 63 mm
Ib3bpcfvi
T-slots = 14 H7 DIN 650
Accesories:
Electronic hand wheel
Chip conveyor
Coolant device
Hydraulic tool clamp
Machine weights:
Machine with NC rotary table = approx. 3,780 kg
Pr...